Easypark, der Anbieter der beliebten Parkplatz-App, hat einen Sicherheitsvorfall erlebt, bei dem personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat umgehend seine Kunden über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen und empfiehlt den Kunden, vorsichtig zu sein. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht betroffenen Verbrauchern zur Seite und informiert über rechtliche Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.
Easypark informiert Kunden über Datenschutzverletzung nach Datenleck
Easypark wurde am 10. Dezember 2023 Opfer einer Cyberattacke, bei der persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und teilweise Kreditkartennummern gestohlen wurden. Das Unternehmen informierte seine Kunden über die Datenschutzverletzung. Es ist wichtig zu betonen, dass die gestohlenen unvollständigen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen zu tätigen. Sensible Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Trotzdem rät Easypark den Kunden, wachsam gegenüber möglichen Phishing-Angriffen zu sein.
Easypark-Datenleck: Rechtliche Schritte zur Schadenswiedergutmachung möglich
Es ist von großer Bedeutung, sich der möglichen Folgen eines Datenlecks bewusst zu sein und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark stellt einen weiteren Baustein in dieser besorgniserregenden Entwicklung dar.
Das Datenleck bei Easypark ist noch nicht vollständig aufgeklärt, aber es ist wichtig zu verstehen, dass neben grundlegenden Kontaktdaten auch Bezahlinformationen gestohlen wurden. Obwohl diese Informationen nicht ausreichen, um direkte Zahlungen zu tätigen, besteht dennoch ein potenzielles Risiko für Phishing-Angriffe, bei denen die gestohlenen Informationen verwendet werden könnten, um betrügerische Aktivitäten durchzuführen.
Durch die Kombination von Datenlecks bei Plattformen wie Facebook, Deezer oder Twitter befinden sich im Darknet eine große Menge an sensiblen personenbezogenen Daten. Kriminelle nutzen diese Daten, um Identitäten zu fälschen und im Namen von Verbrauchern betrügerische Geschäfte abzuwickeln. Durch jedes neue Datenleck erhöht sich das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen Zugang zu immer mehr persönlichen Informationen haben. Verbraucher sollten daher ihre Daten schützen und wachsam sein, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.
Gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben Kunden von Easypark das Recht, zu erfahren, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Zusätzlich können mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend gemacht werden, wenn Easypark unzureichende Auskunft gibt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die jüngste Rechtsprechung in Deutschland und ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstützen diese Option.
Verbraucher, die möglicherweise von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, können eine kostenlose Erstberatung im Online-Check der angesehenen Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nutzen. In diesem Online-Check können die Nutzer überprüfen lassen, ob sie von dem Datenleck betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgezeigt.
Verbraucher sollten die möglichen Konsequenzen eines Datenlecks ernst nehmen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen, um sich effektiv gegen Cyberangriffe zu schützen. Durch die proaktive Umsetzung von Schutzmaßnahmen können sie sicherstellen, dass ihre persönlichen Informationen geschützt sind, und im Falle eines Schadens angemessene Entschädigung erhalten, um ihre finanzielle Sicherheit wiederherzustellen.